
AGB
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für alle schriftlich, mündlich, per Telefon, per E-Mail oder via Internetkommunikation getroffenen Vereinbarungen zwischen Spitalvakanz Sanders (nachfolgend SV) und dem Kunden (nachfolgend Kunde), welchem Personal vermittelt wird.
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Die langjährige Erfahrung in der Durchführung von Interviews, im Einholen von Referenzen und in der Selektion geben Ihnen die Sicherheit, nur mit geeigneten Kandidierenden in Kontakt zu kommen. Wir arbeiten ausschliesslich nach Erfolgsprinzip. Ein Honorar beanspruchen wir erst dann, wenn es zu einem definitiven Anstellungsverhältnis mit einem von uns vermittelten Kandidierenden gekommen ist.
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Soweit SV mit einem Kandidierenden keinen schriftlichen Vertrag abschliesst, hat die kandidierende Person keinerlei Gebühren zu entrichten. Diese sind mit der Bezahlung der Vermittlungsgebühr durch den Kunden vollständig gedeckt.
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1. Leistungsumfang
Bei Vertragsabschluss wird eine Vermittlungsgebühr für unsere Aufwendungen verrechnet. In den Aufwendungen enthalten sind Personalwerbung, Interviews mit Kandidierenden, Beratung, Kurzbeurteilung, Korrespondenz, Evaluation sowie Einholen von Referenzauskünften.
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Nicht zum Leistungsumfang von SV gehören zum Beispiel Persönlichkeitsanalysen, graphologische Gutachten und Tests. Diese sind von Fall zu Fall mit dem Kunden zu vereinbaren und gehen zu Lasten des Kunden.
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2. Vermittlungshonorar
Das Vermittlungshonorar errechnet sich in Prozent des Bruttojahresgehaltes des Kandidierenden und wird bei Vertragsabschluss ermittelt.
Es gelten folgende Tarife und Konditionen (exklusive MwSt.):
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10 % bis zu einem Jahresgehalt von CHF 50’000.-
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11 % bis zu einem Jahresgehalt von CHF 60’000.-
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12 % bis zu einem Jahresgehalt von CHF 85’000.-
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13 % bis zu einem Jahresgehalt von CHF 100'000.-
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15 % bis zu einem Jahresgehalt von CHF 120'000.-
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16 % bis zu einem Jahresgehalt von CHF 140'000.-
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18 % bis zu einem Jahresgehalt von CHF 160'000.-
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19 % bis zu einem Jahresgehalt von CHF 180’000.-
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20 % bis zu einem Jahresgehalt von CHF 200'000.-
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ab einem Jahresgehalt von CHF 200'001.- gemäss individueller Vereinbarung
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Das jährliche Bruttosalär versteht sich inklusive 13. Monatslohn, Gratifikation, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Boni usw.​
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Soweit eine Festanstellung innerhalb eines befristeten Arbeitseinsatzes bis 6 Monate erfolgt, wird ein Pauschalhonorar nach gegenseitiger Absprache vereinbart.
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3. Zahlungskonditionen
Das Honorar gemäss vorstehender Berechnung ist nach Zustellung der Rechnung innert einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zahlbar.
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4. Garantien
Bei vorzeitigem Austritt innerhalb der vereinbarten Probezeit (maximal 3 Monate) erstatten wir das Honorar wie folgt zurück, vorausgesetzt das Verschulden liegt bei SV (zum Beispiel Nichteignung des Kandidierenden):
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50 % bis zum Ende des ersten Monats der Anstellung
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25 % bis zum Ende des zweiten Monats der Anstellung
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10 % bis zum Ende des dritten Monats der Anstellung
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5. Schutzklauseln
Die Bewerbungsdossiers sind Eigentum von SV. Sie dürfen nicht an Drittpersonen weitergegeben werden. Sollten Kandidierende innerhalb von 6 Monaten nach durch uns erfolgter Präsentation beim Kunden eine Stelle antreten, ist das unter Ziffer 2 beschriebene Vermittlungshonorar vollumfänglich geschuldet.
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SV behält sich das Recht vor, nach Ablauf eines befristeten Vertrages den Kandidierenden weiter zu vermitteln.
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6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand​
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterstehen den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG), des schweizerischen Obligationenrechtes (OR) sowie den entsprechenden Verordnungen und Weisungen. Die Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand ist 5400 Baden (Schweiz) festgelegt.
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CH-5405 Baden Dättwil, im Januar 2024
Spitalvakanz Sanders
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